AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der caro-Hundeschule
1. Zulassungsvoraussetzungen
Zum Training zugelassen sind nur Hunde, die über eine gültige Impfbescheinigung gegen Tollwut, Parvovirose, Staupe, H.C.C., Leptospirose und Zwinger-Husten verfügen. Für Welpen sind die notwendigen Impfungen nachzuweisen; eine Teilnahme ist auch vor Abschluss der Grundimpfung möglich.
2. Haftpflichtversicherung
Mit der Unterschrift des Kunden wird versichert, dass eine gültige Haftpflichtversicherung für den Hund besteht. Der Hundehalter haftet für alle von seinem Hund vor, während und nach der Ausbildung verursachten Schäden, auch bei Veranstaltungen außerhalb des Geländes der Caro-Hundeschule. Die Haftung wird auch im Falle der Teilnahme eines Dritten an den Kursen persönlich übernommen. Ein Ausschluss der Haftung der Caro-Hundeschule gilt auch für Selbstverletzungen der Kunden.
3. Haftungsausschluss
Die Caro-Hundeschule übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen, sowie durch teilnehmende Hunde, entstehen. Dies umfasst auch Schäden, die durch Besucher, Familienangehörige und Begleitpersonen verursacht werden. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko.
4. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind nach Prüfung durch den Rechnungsempfänger innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sondervereinbarungen bleiben unberührt. Rabatte gelten nur nach Abschluss des Ausbildungsvertrages. Zeiträume im Vertrag sind Schätzungen und nicht bindend. Diese AGBs gelten als rechtswirksam, sofern der Kursteilnehmer in der Erststunde mündlich informiert wurde.
5. Terminabsagen
Termine sind 24 Stunden vorher abzusagen. Ansonsten ist der Ausbilder berechtigt, 50 % der vereinbarten Summe in Rechnung zu stellen. Einzelstunden werden pro angefangene Viertelstunde abgerechnet.
6. Unterrichtsabsagen
Die Caro-Hundeschule behält sich das Recht vor, Unterrichtsstunden in dringenden Fällen abzusagen. Diese Stunden werden nachgeholt.
7. Widerrufsrecht
Verträge können innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss schriftlich widerrufen werden (Datum des Poststempels). Bereits geleistete Trainingseinheiten sind zahlungspflichtig. Eine Erstattung für im Voraus bezahlte 10er-Karten erfolgt nicht, und eine Umschreibung auf andere Leistungen ist ausgeschlossen.
8. Pensionsbedingungen
Bei verspätetem Beginn der Reservierung werden die Pensionskosten in voller Höhe berechnet. In lebensbedrohlichen Situationen handelt die Caro-Hundeschule im Sinne des Tierschutzes eigenverantwortlich. Die anfallenden Kosten sind vom Hundebesitzer direkt zu tragen. Schäden, die während der Betreuungszeit durch den Hund verursacht werden, gehen zu Lasten des Besitzers.
9. Ausbildungserfolg
Die Caro-Hundeschule bestimmt die Dauer der Trainingseinheiten im Interesse des Hundes. Eine teilweise Abrechnung von Gruppenstunden ist nicht möglich. Der Erfolg der Ausbildung hängt wesentlich vom Besitzer ab. Bei Nichteinhaltung der erzieherischen Regeln kann die Caro-Hundeschule das Training beenden, ohne dass ein finanzieller Ausgleich erfolgt. Die angefallenen Kosten sind binnen einer Woche zu begleichen. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz werden den zuständigen Behörden gemeldet.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Kamenz. Wenn ein Teil dieser AGB unwirksam ist, bleibt die Gültigkeit der übrigen Punkte unberührt.